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BGH, 17.03.2004 - XII ZR 306/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Forderungserfüllung nach Abtretung - Zustandekommen einer Aufrechnungsvereinbarung - Qualifizierte Schriftformklausel - Anforderungen an eine Abänderung - Vereinbarung bestimmter Zahlungs- oder Verrechnungsweise
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 126
Geltung mündlicher Abreden bei qualifizierter Schriftformklausel in einem Mietvertrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74
Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - XII ZR 306/00
Zwar kann eine qualifizierte Schriftformklausel regelmäßig nur durch eine schriftliche Vereinbarung abgeändert werden (vgl. BGHZ 66, 378, 380).
- OLG Rostock, 03.06.2010 - 3 U 173/09
Rechtsfolgen der Mitunterzeichnung eines Ehegatten auf einem geschäftlichen …
Vielmehr bedarf es weiterer Erklärungen oder Verhaltensweisen, aus denen sich der Wille auf das Formerfordernis für gerade diesen Fall der Vereinbarung verzichten zu wollen, nachhaltig zum Ausdruck kommt (BGH, Urt. v. 17.03.2004, XII ZR 306/00, GuT 2004, 117;… BGH, Urt. v. 02.06.1976, VIII ZR 97/74, MDR 1976, 925;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2006, 10 U 1/06, GuT 2006, 188 = ZMR 2007, 35 ).