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   BGH, 17.03.2004 - XII ZR 306/00   

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https://dejure.org/2004,12001
BGH, 17.03.2004 - XII ZR 306/00 (https://dejure.org/2004,12001)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2004 - XII ZR 306/00 (https://dejure.org/2004,12001)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2004 - XII ZR 306/00 (https://dejure.org/2004,12001)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Forderungserfüllung nach Abtretung - Zustandekommen einer Aufrechnungsvereinbarung - Qualifizierte Schriftformklausel - Anforderungen an eine Abänderung - Vereinbarung bestimmter Zahlungs- oder Verrechnungsweise

  • Judicialis

    BGB § 389; ; BGB § 407

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 126
    Geltung mündlicher Abreden bei qualifizierter Schriftformklausel in einem Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus BGH, 17.03.2004 - XII ZR 306/00
    Zwar kann eine qualifizierte Schriftformklausel regelmäßig nur durch eine schriftliche Vereinbarung abgeändert werden (vgl. BGHZ 66, 378, 380).
  • OLG Rostock, 03.06.2010 - 3 U 173/09

    Rechtsfolgen der Mitunterzeichnung eines Ehegatten auf einem geschäftlichen

    Vielmehr bedarf es weiterer Erklärungen oder Verhaltensweisen, aus denen sich der Wille auf das Formerfordernis für gerade diesen Fall der Vereinbarung verzichten zu wollen, nachhaltig zum Ausdruck kommt (BGH, Urt. v. 17.03.2004, XII ZR 306/00, GuT 2004, 117; BGH, Urt. v. 02.06.1976, VIII ZR 97/74, MDR 1976, 925; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2006, 10 U 1/06, GuT 2006, 188 = ZMR 2007, 35 ).
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